Das bayerische Förderprogramm im Überblick

Flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung

Die Digitalisierung bietet der Verwaltung eine Chance, ihre Prozesse weiter zu entwickeln, sich untereinander zweckvoll zu vernetzen und den Arbeitsalltag ressourcenschonend zu verbessern. Der Freistaat Bayern hat deshalb mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II die Digitalisierung der Verwaltung forciert. Das „papierlose Büro“ beginnt dabei bereits mit dem Kontakt zu Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Insofern ist es unabdingbar, dass Verwaltungsleistungen online angeboten werden.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale als Online-Dienste anzubieten. Um seiner Vorreiterrolle gerecht zu werden, hat sich der Freistaat Bayern das Ziel gesetzt, die wichtigsten Verwaltungsleistungen schon bis Ende 2020 digital zur Verfügung zu stellen. Mit dem BayernPortal und seinen Basisdiensten (u. a. der BayernID) sind wesentliche Komponenten einer digitalen Verwaltung sowie zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem OZG bereits vorhanden.

Dem kommunalen Bereich kommt bei der Umsetzung des OZG eine entscheidende Rolle zu, da dort ein Großteil der Verwaltungsleistungen angeboten wird. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ wird der Freistaat Bayern deshalb die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke ab Oktober 2019 beim Ausbau ihrer Angebote an Online-Diensten mit insgesamt rund 42 Mio. Euro Fördermittel unterstützen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Beschaffungsmaßnahmen zur erstmaligen Bereitstellung von bisher nicht angebotenen Online-Diensten mit oder ohne digitalem Fachverfahren.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anbindung der Online-Dienste an die BayernID; Ausnahmen bei: Online-Terminvereinbarung, Online-Fundbüro und Ratsinformationssystem

  • Nutzung der weiteren Basisdienste des Freistaats Bayern (Postkorb, E-Payment), sofern der jeweilige Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert. (Statt des Basisdienstes E-Payment kann auch ein anderes vergleichbares Bezahlsystem eingesetzt werden.)

  • Verfügbarkeit der Online-Dienste über das BayernPortal

  • Verfügbarkeit der Online-Dienste auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form

  • Insgesamt muss jeder Zuwendungsempfänger in Summe (einschließlich der bereits schon verfügbaren Online-Dienste) mindestens 20 Online-Dienste (Bezirke mindestens 15 Online-Dienste) anbieten. Gefördert werden ausschließlich die neu angeschafften Online-Dienste.

Die Förderung versteht sich als Anschubförderung, die mit dem Ziel vergeben wird, dass deutlich mehr als die geforderte Mindestanzahl an Online-Diensten angeboten werden.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Förderfähige Ausgaben: Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne digitalem Fachverfahren sowie gegebenenfalls Lizenzkosten für maximal zwei Jahre.

  • Fördersatz: 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bzw. 90 % für Zuwendungsempfänger, die überwiegend dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zuzurechnen sind).

  • Förderhöchstbetrag: 20.000 Euro pro Gemeinde, pro Landkreis und pro Bezirk. Der Förderhöchstbetrag steht jedem Zuwendungsempfänger während der Laufzeit des Förderprogramms unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung einer Förderung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung. Es können während der Laufzeit des Förderprogramms auch wiederholt Förderanträge gestellt werden, sofern bei jedem Förderantrag die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen.

Antragstellung

Anträge auf Förderung können ausschließlich über den hierfür entwickelten Online-Antrag gestellt werden. Anträge müssen bis spätestens 30.09.2023 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingegangen sein.

Weiterbildungsmaßnahme „Grundkurs Digitallotse“

Flankiert wird das Förderprogramm durch ein viertägiges Basisseminar „Grundkurs Digitallotse“, welches die Bayerische Verwaltungsschule in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung und den kommunalen Spitzenverbänden anbietet. Ziel des „Grundkurses Digitallotse“ ist es, Beschäftigten in Gemeinden, Landkreisen und Bezirken Grundlagenwissen zum Thema E-Government zu vermitteln, damit sie innerhalb ihrer Behörden dazu beitragen können, die digitale Verwaltung weiter auszubauen. Mit dem notwendigen Wissen ausgestattet, können die Teilnehmer auch Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen als kompetente Ansprechpartner bei Fragen zu digitalen Angeboten der Verwaltung zur Verfügung stehen.

Förderung und Unterstützung vom Freistaat Bayern

  • Der Freistaat Bayern übernimmt 80 % der Seminargebühren für einen Mitarbeiter pro Gemeinde, pro Landkreis und pro Bezirk

  • Die Seminare finden an ausgewählten Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (bzw. den zugehörigen BayernLabs), verteilt über ganz Bayern, statt.

Laufzeit der Förderung

Die Projektförderung startet am 21. Oktober 2019 und endet mit dem 31. Dezember 2022. Die Termine für alle in dieser Zeit stattfindenden Seminare „Grundkurs Digitallotse“ finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Verwaltungsschule.