Start des Förderprogramms „Digitales Rathaus“

Die Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) wurde am 7. August 2019 im BayMBl. veröffentlicht. Seit Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. Oktober 2019 läuft das Förderprogramm „Digitales Rathaus“.

Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten. Für alle Antragsteller steht der Förderhöchstbetrag unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen während der Laufzeit der Förderrichtlinie zur Verfügung.

Außerdem fördert der Freistaat Bayern das Basisseminar „Grundkurs Digitallotse“ der Bayerischen Verwaltungsschule und übernimmt 80 % der Seminargebühren für einen Mitarbeiter pro Gemeinde, pro Landkreis und pro Bezirk.