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Digitales Rathaus Föderrichtlinie
Die Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat am 19.07.2019 unter dem Aktenzeichen 76-C 2009-2/1 veröffentlicht (BayMBl. Nr. 290). Sie wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales vom 15.12.2020 unter dem Aktenzeichen B6-6821-2-2 geändert (BayMBl. 2021 Nr 16) und Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales vom 27.09.2021 unter dem Aktenzeichen B3.2-6821-1-4 (BayMBl. 2021 Nr. 752). Die aktuelle Fassung der Richtlinie steht unter folgendem Link in der Datenbank Bayern.Recht zur Verfügung: