FÜRACKER UND GERLACH: E-GOVERNMENT IM KOMMUNALENBEREICH AUSBAUEN

Erste Förderbescheide „Digitales Rathaus“ an südbayerische Kommunen übergeben

„Die Zukunft ist digital. Bayern setzt sich mit aller Kraft für die Digitalisierung der Verwaltung ein und ist bundesweit Vorreiter. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Verwaltungsleistungen rund um die Uhr als Onlinedienste nutzen können. Deshalb treibt der Freistaat den Ausbau von E-Government weiter voran“, teilten Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und Digitalministerin Judith Gerlach bei der Übergabe der ersten Förderbescheide „Digitales Rathaus“ am Dienstag (28.1.) in München mit. Da der Großteil der Verwaltungsleistungen im kommunalen Bereich abgewickelt wird, unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten.

Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. „Die Digitalisierung hält Einzug in alle Bereiche des Alltags. Unser Förderprogramm ist ein attraktives Angebot an die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke“, versichert Füracker. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

„Glasfaser, BayernWLAN und Digitale Verwaltung machen Bayern noch attraktiver. Das Heimatministerium stärkt die digitale Chancengleichheit, sorgt für gleichwertige Lebensbedingungen und eröffnet neue Chancen für die Menschen in ganz Bayern und die bayerische Wirtschaft. Mit dem Förderprogramm ‚Digitales Rathaus‘, begleitet durch den ‚Grundkurs Digitallotse‘, verfügt Bayern über ein bundesweit einzigartiges Förderangebot für die kommunalen Gebietskörperschaften zum Ausbau ihrer digitalen Verwaltung“, hob Füracker hervor. Mit dem BayernPortal (www.freistaat.bayern), welches Informationen zu staatlichen und kommunalen Leistungen in Bayern bereitstellt, und der BayernID, dem bayerischen Nutzerkonto, hat sich Bayern eine gute Ausgangslage geschaffen. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen und stellt ihnen das BayernPortal und die BayernID betriebskostenfrei zur Verfügung. Rund 1.850 Gemeinden bieten bereits Online-Dienst im Bayern-Portal an.

Digitalministerin Judith Gerlach betonte in diesem Zusammenhang: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren - einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Der neue Führerschein oder der neue Wohnsitz müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Dazu gehört auch, dass die gleichen Daten nur einmal an Behörden übermitteln werden müssen und nicht immer wieder. Egal, ob staatlich oder kommunal: Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger. “

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.

Folgende Gemeinden aus Oberbayern erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
VG Unterneukirchen: 10.367,20 €
Gemeinde Bad Heilbrunn: 9.224,88 €
Gemeinde Gaißach: 4.188,80 €
Gemeinde Bischofswiesen: 4.657,71 €
Stadt Freilassing: 4.998,00 €
Gemeinde Sulzemoos: 4.188,80 €
Gemeinde Pliening: 4.188,80 €
Gemeinde Steinhöring: 4.188,80 €
Stadt Olching: 4.998,00 €
Markt Mittenwald: 4.712,40 €
Gemeinde Wallgau: 10.377,99 €
Gemeinde Geltendorf: 4.188,80 €
Gemeinde Aschau a. Inn: 6.040,44 €
Markt Haag i. OB: 10.710,00 €
Gemeinde Schäftlarn: 4.188,80 €
Gemeinde Karlshuld: 10.367,28 €
Gemeinde Königsmoos: 9.224,88 €
Markt Wolnzach: 4.998,00 €
VG Halfing: 4.188,80 €
Gemeinde Schechen: 9.605,68 €
Gemeinde Fridolfing: 9.224,88 €
Gemeinde Grabenstätt: 11.058,19 €
Gemeinde Reit im Winkl: 10.377,99 €
Gemeinde Surberg: 4.188,80 €
Gemeinde Übersee: 4.565,71 €
Gemeinde Polling: 9.224,88 €
Gemeinde Kranzberg: 9.224,88 €
Gemeinde Maisach: 4.998,00 €
Gemeinde Farchant: 4.712,40 €
VG Reichling: 4.188,80 €
VG Windach: 5.512,08 €
Markt Bruckmühl: 16.969,23 €
Gemeinde Seefeld: 4.188,80 €
Gemeinde Seeon-Seebruck: 10.367,27 €

Folgende Gemeinden aus Niederbayern erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Markt Metten: 4.489,71 €
Gemeinde Offenberg: 5.387,63 €
Markt Wallersdorf: 5.808,43 €
Gemeinde Hohenau: 10.377,99 €
VG Langquaid: 4.188,80 €
Stadt Rottenburg a. d. Laaber: 4.188,80 €
Stadt Vilsbiburg: 9.202,00 €
Markt Ortenburg: 5.905,03 €
Stadt Passau: 12.879,36 €
Gemeinde Arnbruck: 4.979,29 €
Gemeinde Bischofsmais: 5.824,39 €
Gemeinde Julbach: 8.721,00 €
Markt Triftern: 13.151,88 €

Folgende Gemeinden aus Schwaben erhalten Bescheide für das Digitale Rathaus:
Markt Inchenhofen: 10.377,99 €
Stadt Neusäß: 15.393,84 €
Gemeinde Fremdingen: 9.224,88 €
Gemeinde Marxheim: 9.224,88 €
VG Monheim: 10.367,28 €
Gemeinde Möttingen: 9.224,88 €
Markt Weiler-Simmerberg: 10.367,28 €
Markt Bad Hindelang: 9.224,88 €
Gemeinde Oy-Mittelberg: 6.831,63 €
Stadt Marktoberdorf: 8.153,88 €
Markt Nesselwang: 4.388,11 €
VG Westendorf: 10.367,28 €
VG Boos: 10.367,28 €
VG Pfaffenhausen: 10.367,28 €
 

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